Dr. med. Michael Bär

Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten
Zusatzbezeichnung: Dermatohistologie
Ambulante Operationen*
Hautkrebs-Screening*

Tätigkeitsschwerpunkt:
Diagnostik & Behandlung von Hauttumoren*, Hyposensibilisierungen*

Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V.,
der International Dermoscopy Society, der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie sowie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft.

*siehe Impressum

Sprechstunden

Dienstag
9 - 14 Uhr & nach Vereinbarung

Donnerstag
9 - 14 Uhr & nach Vereinbarung
15 - 16 Uhr Hyposensibilisierungen

Freitag
nur nach Vereinbarung

 

Ambulante Operationen

Montag
nur nach Vereinbarung

Mittwoch
nur nach Vereinbarung 

Dr. med. Michael Bär

Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten

Zusatzbezeichnung: Dermatohistologie Ambulante Operationen* Hautkrebs-Screening*

Tätigkeitsschwerpunkt:
Diagnostik & Behandlung von Hauttumoren*, Hyposensibilisierungen*

Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V., der International Dermoscopy Society, der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie sowie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft.

Sprechstunden

Dienstag
9 - 14 Uhr & nach Vereinbarung

Donnerstag
9 - 14 Uhr & nach Vereinbarung
15 - 16 Uhr Hyposensibilisierungen

Freitag
nur nach Vereinbarung

 

Ambulante Operationen

Montag
nur nach Vereinbarung

Mittwoch
nur nach Vereinbarung 

Praxisschwerpunkt und Organisatorische Hinweise

Praxisschwerpunkt

Der fachliche Schwerpunkt der Praxis liegt in der Diagnostik und Behandlung von Hauttumoren einschließlich ambulanter Operationen, feingeweblicher Untersuchung, Hautkrebs-Screening sowie Nachsorgeuntersuchungen nach Hautkrebserkrankungen (nur für Patienten, die in meiner Praxis operiert wurden). Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Abklärung  von Pollen-, Milben- oder Insektengiftallergien zur Frage einer anschließenden Hyposensibilisierung.

Organisatorische Hinweise

In den letzten Jahren hat sich die hautfachärztliche Versorgungslage in Ostsachsen zunehmend zugespitzt. Wir bedauern die damit für Sie einhergehenden Einschränkungen sehr. Wir bitten jedoch höflich um Ihr Verständnis, dass das Schließen regionaler Versorgungslücken trotz besten Wohlwollens nicht in unserer Verantwortung und Möglichkeiten liegt.

Zu Ihrer Information daher nachfolgend unsere aktuellen Regelungen zu Akutvorstellungen und der Aufnahme von Neupatienten:

Aus Kapazitätsgründen vergeben wir dem fachlichen Schwerpunkt der Praxis folgend kurzfristige Zusatztermine nur noch zur Abklärung bei begründetem ärztlichem Verdacht auf Vorliegen eines bösartigen Hauttumors, für ambulante Operationen sowie zur Abklärung von Pollen-, Milben- & Insektengiftallergien zur Frage einer anschließenden Hyposensibilisierung. Diese Regelung gilt derzeit grundsätzlich auch für Neupatienten.

Wir können hierbei nur aussagekräftige Überweisungen mit ärztlicher Angabe der konkreten Verdachtsdiagnose und ggf. Lokalisation berücksichtigen.

Darüber hinaus haben Sie jedoch ab sofort montags bis donnerstags die Möglichkeit, uns Ihre Hautprobleme aller Art bei OnlineDoctor.de einzureichen (Sie erhalten binnen 48h eine Diagnose und Handlungsempfehlung): 

Hinweis: Gefälligkeitsüberweisungen mit augenscheinlich nicht wahrheitsgemäßen Angaben oder unbegründeten Verdachtsdiagnosen – etwa um trotz abweichender Fragestellung dennoch eine Vorstellung in meiner Praxis zu erwirken – stehen einem belastbaren Vertrauensverhältnis entgegen. Wir behalten uns daher vor, Patienten mit solchen Überweisungen von einer Weiterbehandlung in unserer Praxis auszuschließen.

Eine Terminvereinbarung zur regelmäßigen Tumornachsorge ist Patienten vorbehalten, die in unserer Praxis operiert wurden. Eine Übernahme zur Tumornachsorge bei auswärts z.B. bei einem Chirurgen oder im Krankenhaus operierten Patienten ist kapazitätsbedingt derzeit leider nicht mehr möglich.

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, empfehlen wir Ihnen uns (ausschließlich mit den oben genannten Anliegen) persönlich in der Praxis zu kontaktieren. Emails werden nur noch bei Terminabsagen oder zur Verschiebung eines bereits vorhandenen Termins bearbeitet.

Eine Vergabe von Akutterminen oder langfristigen Terminen bei anderen Anliegen, die nicht unserem o.g. Praxisschwerpunkt entsprechen, ist ungeachtet der Dringlichkeit des Abklärungswunsches bis auf weiteres aus Kapazitätsgründen leider nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Patienten, die sich früher schon einmal bei uns oder in einer anderen Hautarztpraxis in Behandlung befanden oder Überweisungen an Klinikambulanzen wünschen. Sie können uns andere Anliegen aber wie o.g. über OnlineDoctor.de einreichen.

Das Schließen regionaler Versorgungslücken liegt außerhalb unserer Verantwortung und Möglichkeiten. Unmutsbekundungen in unserer Praxis sind daher nicht hilfreich und können zum sofortigen Ausschluss einer Behandlung in unserer Praxis führen.
Bei vorhandener hausärztlicher Überweisung mit Vermittlungscode können Sie sich gerne an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen wenden: Telefon 116 117.

Viele Hautprobleme können übrigens bereits mit frei verkäuflichen Mitteln aus Drogerie oder Apotheke zufriedenstellend gelindert werden. Bei anhaltenden Beschwerden kann Ihnen dann in einem nächsten Schritt sicherlich auch Ihr Hausarzt sachkundig weiterhelfen. Sollte Ihr Hausarzt im weiteren Verlauf dennoch eine persönliche hautfachärztliche Vorstellung für notwendig erachten bleibt Ihnen ggf. noch die Möglichkeit, einen Hautarzt z.B. im Raum Dresden zu konsultieren.

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen und Sie uns telefonisch nicht wie erhofft erreichen können, bitten wir um eine rechtzeitige kurze Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, per Email oder Postkarteneinwurf bis spätestens 24 Stunden vorher, damit wir Ihren Termin ggf. noch anderweitig vergeben können.

Hinweis: Bei wiederholtem Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig von einer Weiterbehandlung in unserer Praxis auszuschließen – andere Patienten warten bereits dringend auf Termine.

Gastkommentar

von Dr. Michael Bär zum Thema „Hautarztmangel in Bautzen und Umgebung – was nun?“
(Sächsische Zeitung vom 07.04.2020)

Team

Dr. med. Michael Bär

  • Studium der Humanmedizin in Gießen und Dresden 1998-2005
  • Facharztausbildung an der Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Med. Fakultät Carl Gustav Carus in Dresden 2005-2009
  • Leitender Oberarzt der Hautklinik, Städtisches Klinikum Görlitz 2009-2011
  • Zusatzbezeichnung Dermatohistologie 2011
  • Oberarzt für Dermatohistologie am Institut für Pathologie, Städtisches Klinikum Görlitz 2011-2012
  • Niederlassung in Bautzen 2012
  • Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V., der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie
  • Diverse Dozententätigkeiten sowie nationale und internationale Publikationen 2006-2012

Susanne
Gesundheits- & Krankenpflegerin

Liane
Gesundheits- & Krankenpflegerin

Maria
Gesundheits- & Krankenpflegerin

Dr. rer. nat. Dorit Bär
Praxismanagerin (IHK)

Ambulante Operationen

Die meisten (auch größeren und aufwändigen) hautchirurgischen Eingriffe können (nach persönlicher Voruntersuchung) ambulant in meiner Praxis unter Vermeidung einer zumeist nicht notwendigen vollstationären Krankenhausbehandlung in örtlicher Betäubung durchgeführt werden:

  • Operative Entfernung bösartiger oder krebsverdächtiger Hauttumoren incl. feingeweblicher Schnittrandkontrolle, insbesondere auch im Gesichtsbereich (z.B. Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom, schwarzer Hautkrebs/Melanom)
  • Mehrzeitiges Vorgehen (v.a. bei Tumoren im Gesichtsbereich), d.h. operativer Verschluss des bei der Tumorentfernung entstandenen Hautdefektes erst nach feingeweblichem Nachweis vollständig tumorfreier Schnittränder („Entfernung montags – Verschluss mittwochs“). Sollten sich weiterhin Tumorbestandteile im Schnittrand nachweisen lassen, kann erforderlichenfalls gezielt und unter weitgehender Schonung des umliegenden gesunden Gewebes nachgeschnitten werden. Dieses Verfahren kommt insbesondere bei bösartigen oder wiederkehrenden Tumoren im Gesichtsbereich in Frage.
  • Defektverschluss incl. plastischer Rekonstruktion: Bei der Hautverschiebung werden Hautreserven aus benachbarten Hautarealen durch möglichst ästhetische Schnittführung mobilisiert und in den nach Tumorentfernung entstandenen Defekt geschoben, gedreht oder geschwenkt. Bei größeren Defekten kann auch eine Hautverpflanzung erforderlich werden.
  • Privatärztliche Entfernung gutartiger Hauttumoren (z.B. harmlose Leberflecken, Alterswarzen, Fibrome – gerne erstelle ich Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag)
  • Hautgewebeprobeentnahme (Biopsie)

Hinweis: Nicht zu meinem operativen Spektrum gehört die Chirurgie des Nagelapparates einschließlich operativer Behandlung eingewachsener Fußnägel!

Hautkrebs-Screening

Für mehr Informationen bitte jeweils auf das + klicken.
Gesetzliches Hautkrebs-Screening

Hautkrebs hat in Deutschland v.a. durch ein sonnenlichtreiches Freizeitverhalten und eine zunehmende Lebenserwartung stark zugenommen. Hautkrebs kann hierbei sowohl rasch binnen weniger Wochen oder Monate, als auch allmählich über Jahre wachsen. Für eine günstige Prognose ist eine frühzeitige Diagnose und Behandlung entscheidend. Schwarzer Hautkrebs birgt das Risiko einer frühzeitigen und lebensgefährlichen Metastasierung, weißer Hautkrebs führt oft zu aggressiv-zerstörendem Wachstum.

Alle gesetzlich Versicherten haben daher ab dem vollendeten 35. Lebensjahr zumindest alle 2 Kalenderjahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Viele Krankenkassen bezahlen oder fördern die Teilnahme an der Hautkrebsvorsorge inzwischen auch schon bei jüngerem Alter, zumal gerade ab der Pubertät mit einer Zunahme und Veränderung von Leberflecken zu rechnen ist.

Leistungsinhalt ist vordergründig eine vollständige Sichtuntersuchung mit dem bloßen Auge. Eine auflichtmikroskopische Abklärung (z.B. einzelner Hautmale) ist nur dann (fakultative) Kassenleistung, sofern sich diese nach Sichtuntersuchung als medizinisch notwendig erweist und dient dann vorzugsweise der Bestätigung einer bereits mit dem bloßen Auge erkennbaren Verdachtsdiagnose.

Die von uns empfohlene Auflichtmikroskopie als Screeningverfahren mit Begutachtung sämtlicher relevanter Hautveränderungen hilft dem Hautarzt hingegen, Frühformen von weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkennen, noch bevor diese mit bloßem Auge als solche auffällig werden. Gerne können Sie diese empfohlene Zusatzuntersuchung als privatärztliche Wunschleistung vereinbaren.

Privatärztliches Hautkrebs-Screening
Liegt das letzte gesetzliche Hautkrebs-Screening weniger als 2 Kalenderjahre zurück oder ist das o.g. anspruchsberechtigende Lebensalter noch nicht erreicht, so kann die Vorsorgeuntersuchung gerne außerplanmäßig als privatärztliche Vorsorgeleistung vereinbart werden.
Wie oft sollte ich mich untersuchen lassen?

Weißer und schwarzer Hautkrebs kann sich ganz individuell sowohl rasch binnen weniger Wochen, als auch allmählich über Monate bis Jahre entwickeln. Ziel einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ist es, Hautkrebs in einem möglichst frühen und damit zumeist noch gut heilbaren Stadium zu entdecken und eine frühzeitige Behandlung einzuleiten. Die Teilnahmefrist des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings von nur alle 2 Kalenderjahre kann daher ggf. dazu beitragen, dass manche Tumore dann doch erst in einem schon fortgeschritteneren Stadium diagnostiziert und behandelt werden. Daher ist eine zumindest jährliche hautfachärztliche Untersuchung auf Hautkrebs zu empfehlen.

Förderung der Teilnahme am gesetzlichen und privatärztlichen Hautkrebs-Screening durch Ihre Krankenkasse
Einige Krankenkassen fördern die Teilnahme am gesetzlichen Hautkrebs-Screening im Rahmen ihrer Bonusprogramme. Das entsprechende Bonusheft bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse und kann bei uns unentgeltlich abgestempelt werden. Viele Kassen bieten inzwischen auch die Möglichkeit, von uns ausgestellte Rechnungen für eine vor- oder zwischenzeitige privatärztliche Hautkrebsvorsorgeuntersuchung nachträglich zur zumindest anteiligen Rückerstattung einzureichen. Ein ergänzendes privatärztliches flächendeckendes auflichtmikrospisches Screening ist im Rahmen der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge hingegen nicht erstattungsfähig.
Auflichtmikroskopische Feindiagnostik

Die Erkennung von schwarzem Hautkrebs (Melanom) und dessen Abgrenzung von harmlosen Leberflecken (Nävi) kann ebenso wie die Diagnose von weißen Hautkrebsarten insbesondere auch im Anfangsstadium durch die Anwendung der Auflichtmikroskopie deutlich verbessert und somit eine Behandlung in einem frühen, zumeist noch gut heilbaren Stadium eingeleitet werden. Eine auflichtmikroskopische Abklärung (einzelner Hautmale) ist nur dann (optionale) Kassenleistung, sofern sich diese nach Sichtuntersuchung als medizinisch notwendig erweist und dient dann in erster Linie nur der Bestätigung einer bereits mit dem bloßen Auge erkennbaren Verdachtsdiagnose.
Die von uns empfohlene Auflichtmikroskopie als Screeningverfahren mit Begutachtung sämtlicher relevanter Hautveränderungen hilft dem Hautarzt hingegen, Frühformen von weißem oder schwarzem Hautkrebs zu erkennen, noch bevor diese mit bloßem Auge als solche erkennbar sind. Gerne können Sie diese empfohlene Zusatzuntersuchung als privatärztliche Wunschleistung vereinbaren.

Unterscheidung harmloser Leberflecken von gefährlichem schwarzem Hautkrebs
Der schwarze Hautkrebs ist in seinen Frühstadien mit dem bloßen Auge oft nicht von harmlosen Leberflecken zu unterscheiden. Häufig finden sich jedoch bereits während früher Entwicklungsphasen Veränderungen, die dann schon mit dem Auflichtmikroskop (Dermatoskopie) erkannt werden können. Sehr frühe Krebsformen fallen hingegen oft nur durch regelmäßige Verlaufsbeobachtung durch deren Wachstumstendenz auf. Durch die „Musteranalyse“ nach Prof. Kittler (Wien) kann der erfahrene Hautarzt Veränderungen der Feinstruktur oft bereits sekundenschnell mit dem Auflichtmikroskop erfassen. Hierbei werden die Hautmale insbesondere auf Asymmetrie in Form und Farbe sowie Besonderheiten der Feinstruktur geprüft. Durch Einsatz von polarisiertem Licht können mit dem Auflichtmikroskop im Gegensatz zur Untersuchung mit dem bloßen Auge oder einer einfachen Lupe auch tieferliegende Hautschichten beurteilt werden. Die meisten Menschen haben eine Vielzahl von Leberflecken. Diese weisen jedoch allesamt oft nur 2-3 verschiedene, individuell wiederkehrende Muster auf. Bei manchen Patienten finden sich jedoch einzelne Pigmentflecken, die von diesem Muster abweichen. Hinter einem so genannten „hässlichen Entlein“ kann sich ebenfalls ein früher schwarzer Hautkrebs verbergen, auch wenn andere Melanomkriterien noch nicht nachweisbar sind. Hier kann zur weiteren Abklärung eine operative Entfernung und feingewebliche Untersuchung erforderlich sein.
Hautkrebsscreening / Auflichtmikroskopische Feindiagnostik

Tumornachsorge & Dermatohistologie

Nachsorge nach Hautkrebserkrankungen

Nach Operation oder Strahlentherapie eines bösartigen Hauttumors wird eine mehrjährige regelmäßige, zunächst engermaschige Nachsorgeuntersuchung angeraten. Hierzu erhalten Sie von mir einen individuellen Nachsorgeplan. Nach Vorliegen einer Hautkrebserkrankung ist von einem erhöhten Risiko für weitere bösartige Hauttumoren auszugehen. Durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Nachsorge kann das Ausmaß einer dann evtl. erneut erforderlichen operativen Entfernung begrenzt und somit die Prognose verbessert werden.

Ich bitte um Beachtung, dass eine Terminvereinbarung zur regelmäßigen Tumornachsorge Patienten vorbehalten ist, die in meiner Praxis operiert wurden. Eine Übernahme zur Tumornachsorge bei von mir nicht veranlasster auswärtiger Operation z.B. durch einen niedergelassenen Chirurgen oder ein Krankenhaus ist kapazitätsbedingt derzeit leider nicht mehr möglich.

Dermatohistologie

Die Dermatohistologie beinhaltet die feingewebliche mikroskopische Untersuchung des entnommenen Hautgewebes, die nicht zuletzt aus Gründen meiner und Ihrer rechtlichen Absicherung grundsätzlich bei jedem entnommenen Gewebe (d.h. auch nach operativer Entfernung im Rahmen privatärztlicher Wunschleistungen) durch mich durchgeführt wird. Darüber hinaus stellt die feingewebliche Untersuchung auch bei zahlreichen anderen, z.B. entzündlichen Hauterkrankungen einen wichtigen diagnostischen Baustein dar.

Privatärztliche Wunschleistungen

Das Spektrum privatärztlicher Wunschleistungen umfasst in erster Linie außerplanmäßige Hautkrebsvorsorge- und ergänzende auflichtmikroskopische Screening-Untersuchungen sowie die operative Entfernung harmloser, jedoch kosmetisch oder auch funktionell störender Hautmale (vgl. Ambulante Operationen). Operative Entfernungen auch aus nicht vordergründig kosmetischen, sondern funktionellen Gründen (z.B. weil die betreffende Hautveränderung stört oder zu Entzündungsreaktionen neigt) stellen ungeachtet etwaiger anderslautender und wohlmeinender Äußerungen von KrankenkassensachbearbeiterInnen in der Regel privatärztliche Wunschleistungen dar! Hinweis: Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können die Versicherten nicht beanspruchen, dürfen die Ärzte nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (vgl. §12 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Die Vorstellungen von medizinischer Notwendigkeit können hierbei zwischen Arzt, Patient und (ggf. wohlmeinenden) SachbearbeiterInnen Ihrer Krankenversicherung durchaus unterschiedlich sein. Über eine medizinische NOTwendigkeit befindet grundsätzlich der ausführende Arzt!

Allergietestungen & Hyposensibilisierungen

Nach entsprechenden Allergietestungen (Prick-Test) können in Abhängigkeit Ihres Beschwerdebildes Hyposensibilisierungsbehandlungen mit Milben- oder Pollen- sowie Insektengiftextrakten (Wespe, Biene) in Form von regelmäßigen, in der Regel monatlichen Injektionen in das Unterhautfettgewebe über mindestens 3 Jahre durchgeführt werden. Relevante Pollen- und Milbenallergien können zuvor in meiner Praxis durch entsprechende Pricktestungen festgestellt werden. Vor ambulanter Fortführung einer Insektengift-Hyposensibilisierung in meiner Praxis ist in Zusammenarbeit mit allergologisch spezialisierten Hautkliniken (z.B. Görlitz, Dresden) zunächst eine erweiterte ambulante bzw. vorstationäre Diagnostik und dann ggf. mehrtägige stationäre Einleitungsbehandlung erforderlich.

Allergietestungen

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen gegen Grippe (Influenza), FSME, Gürtelrose (Zoster)

Bei uns können Sie sich routinemäßig von ca. September bis Dezember gegen Grippe (Influenza) impfen lassen.
Weiterhin bieten wir ganzjährig Impfungen zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung an gegen:

  • FSME / Frühsommermeningoenzephalitis (durch Zecken übertragbare Hirnhautentzündung, Landkreis Bautzen gehört zum Risikogebiet, 3 Impfungen im Abstand von 3 und weiteren 6 Monaten, danach Auffrischung altersabhängig alle 3-5 Jahre bei allen gefährdeten Personen, die sich viel in Natur oder Garten aufhalten, Impfung bei uns ab ca. 6 Jahren möglich)
  • Gürtelrose / Zoster (Shingrix®: 2 Impfungen im Abstand von 3 Monaten, für alle Personen ab 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab 50 Jahren) – sofern Impfstoff verfügbar.

Hinweise

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Termine, Patientenreihenfolge & Wartezeit

Maßgeblich ist bei pünktlichem Erscheinen die Reihenfolge des vorhandenen Sprechstundentermins, nicht die frühzeitige Anmeldung.

Einige Patienten kommen zur Impfbehandlung, Verbandswechsel, Entfernung von Nahtmaterial oder Allergietestungen und werden unabhängig von der Wartereihenfolge für die Sprechstunde aufgerufen.

Die Uhrzeit Ihres Termins versteht sich als Richtzeit. Durch aufwändigere Behandlungen Ihrer Vorpatienten kann es ungeplant zu Verzögerungen kommen. Wir bemühen uns selbstverständlich, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten, Wartezeiten von ca. 30-90 Minuten sollten sie jedoch einplanen.

Ein kurzer Blick bei begleitenden Angehörigen oder auf mitgebrachte Fotos …

Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass auch eine kurze Beratung oder „ein kurzer Blick“ bei Angehörigen oder anderen Begleitpersonen eine entgeltpflichtige ärztliche Leistung darstellt, welche ausschließlich mit gültiger elektronischer Gesundheitskarte oder auf Privatrechnung möglich ist. Eine Diagnosestellung oder Beratung nicht anwesender Dritter z.B. an Hand von Schilderungen oder mitgebrachten Fotos oder per Email ist ausgeschlossen.

Zuzahlungsbefreiung

Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann Sie von Zuzahlungen zu Arzneimitteln, die auf Kassenrezept verordnet werden können, befreien. Ein Anspruch auf unentgeltliche Versorgung mit frei verkäuflichen Medikamenten oder gar Hautpflegeprodukten besteht hierdurch jedoch nicht. Die Zuzahlungsbefreiung berechtigt den Arzt auch nicht, frei verkäufliche Medikamente wie z.B. Antipilzmittel oder Hautpflegeprodukte auf Kassenrezept zu verordnen. Ich muss Ihnen daher für die betreffenden Mittel trotz Zuzahlungsbefreiung grundsätzlich Privatrezepte ausstellen.

Wunschüberweisungen / Wunscheinweisungen

Über die medizinische Notwendigkeit einer Überweisung an eine Klinikambulanz befindet ausschließlich der niedergelassene Arzt. Eine Wunschüberweisung kann ich ebenso wie rückwirkende Überweisungen für bereits erfolgte eigenmächtige Vorstellungen in einer Klinikambulanz leider nicht ausstellen. Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung können Sie sich zur etwaigen Zweitmeinung gerne bei einem niedergelassenen Hautarzt Ihrer Wahl vorstellen. Ein Überweisungsschein ist hierfür nicht erforderlich. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich zu privatärztlichen Bedingungen in einer Klinikambulanz vorzustellen. Über die Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus befindet ebenfalls ausschließlich der niedergelassene Arzt. Hierzu kommen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in erster Linie die Hautkliniken in Hoyerswerda, Görlitz oder Dresden in Betracht. Wunscheinweisungen insbesondere auch in nicht-schulmedizinisch orientierte Spezialkliniken können von mir auch auf Grund der geltenden verschärften Einweisungsregelungen leider nicht ausgestellt werden.

Krankenfahrt & Krankentransport

Ich bitte um Verständnis, dass ich auf Grund von Regressandrohungen von Seiten der Krankenkassen Krankenfahrten oder Krankentransporte nur bei entsprechender medizinischer NOTwendigkeit der Transportleistung verordnen darf. Eine Krankenfahrt erfolgt in der Regel per Taxi oder Mietwagen. Bei erforderlichem Transport mit Rollstuhl einschließlich Umgehung des Treppenaufgangs der Praxis ist auch aus Sicht der Kostenträger eine Fahrt mit „Liegend-Taxi“ zumutbar; ein fachlich-betreuter Transport mit Krankenwagen ist in meinem Fachgebiet zumeist weder notwendig noch wirtschaftlich und kann dann durch mich auch nicht verordnet werden (d.h. auch dann nicht, wenn Ihr Hausarzt bereits eine solche Verordnung für die Hinfahrt zu meiner Praxis ausgestellt hat!). Die Verordnung einer Krankenfahrt oder eines Krankentransportes ist übrigens nur bei rechtzeitigem Nachweis der Pflegestufe 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, ab Pflegestufe 4 und höher oder bei Vorlage eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Merkzeichen aG, BI, H möglich. Die verordnete Krankenfahrt steht mit Ausnahmen grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt Ihrer Krankenkasse! Bei entsprechender Mobilitätseinschränkung sollte der Transport daher im Vorfeld auf Initiative des Patienten durch die Krankenkasse schriftlich genehmigt werden (z.B. nach Verordnung durch Ihren Hausarzt für Hin- und Rückfahrt!). Eine rückwirkende Verordnung von eigenmächtig bestellten Krankentransporten ist ausgeschlossen. Für die Organisation der Krankenfahrt sind der Patient oder dessen Angehörige verantwortlich. Eine unzureichende Verfügbarkeit eines geeigneten Mietwagens rechtfertigt keine Verordnung eines unwirtschaftlichen Transportes mit Krankenwagen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen oder Ihre Krankenkasse.

Kontakt

So können Sie uns erreichen:

In der Praxis
Die Hautarztpraxis befindet sich in der Löbauer Straße 17 in Bautzen im Hochparterre einer älteren Villa. Zum Aussteigen können gehbehinderte Patienten gerne direkt bis an die 8-stufige Treppe heranfahren. Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten (max. 3 Parkplätze an der Hauswand) empfehlen wir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die nächste Bushaltestelle der Linie 2 befindet sich in ca. 300m Entfernung auf der gegenüber liegenden Straßenseite stadtauswärts (Haltestelle Löbauer Straße / Hegelstraße). In der Regel finden Sie auch ausreichend Parkmöglichkeiten in den nahe gelegenen Seitenstraßen.

Per Telefon 03591-2777140

Per Fax 03591-2777149

Per E-Mail info@hautarztpraxis-baer.de

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen und Sie uns telefonisch nicht wie erhofft erreichen können, bitten wir um eine rechtzeitige kurze Nachricht auf unserem Anrufbeantworter, per Email oder Postkarteneinwurf bis spätestens 24 Stunden vorher, damit wir Ihren Termin ggf. noch anderweitig vergeben können.

Hinweis: Bei wiederholtem Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig von einer Weiterbehandlung in unserer Praxis auszuschließen - andere Patienten warten bereits dringend auf Termine.

Die Mailbox wird in der Regel werktäglich abgefragt. Eine betriebsbedingte Verzögerung ist jedoch auf Grund von Praxis-Schließzeiten bzw. der Vielzahl der Anfragen möglich. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns daher bitte persönlich.

Wir bitten um Beachtung, dass wir auch zum Schutz Ihrer Daten per Email ausschließlich organisatorische Anfragen bearbeiten. Eine medizinische Beratung per Email ist ebenso wie eine Begutachtung unaufgefordert angefügten Bildmaterials ausgeschlossen, wir übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung.

Die Nutzung der Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von unaufgefordertem Werbe- und Informationsmaterial oder Spam-Emails  wird unter Androhung rechtlicher Konsequenzen hiermit ausdrücklich untersagt.

Ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeit

Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich auch außerhalb der angekündigten Sprechzeiten möglich. Bei akuten Komplikationen (Nachblutung) nach operativen Eingriffen in meiner Praxis können Sie uns zur Abstimmung weiterer Maßnahmen unter der mitgegebenen Notfall-Telefonnummer erreichen. Sonstige dringende, nicht notfallmäßige Behandlungen fallen in nachfolgenden Uhrzeiten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes (bundesweit 116 117):

Montag 19 – 7 Uhr
Dienstag 19 – 7 Uhr
Mittwoch 14 – 7 Uhr
Donnerstag 19 – 7 Uhr
Freitag 14 Uhr bis Montag 7 Uhr durchgängig
Feier- oder Brückentage vom Vorabend 19 Uhr bis zum darauffolgenden Werktag 7 Uhr.

Bei Notfällen wählen Sie bitte die ortsunabhängige Rufnummer 112.

Sprechstunden

Dienstag
9 - 14 Uhr & nach Vereinbarung

Donnerstag
9 - 14 Uhr & nach Vereinbarung
15 - 16 Uhr Hyposensibilisierungen

Freitag
nur nach Vereinbarung

Ambulante Operationen

Montag
8:30 - 14:30 Uhr nur nach Vereinbarung

Mittwoch
8:30 - 16 Uhr nur nach Vereinbarung

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