Dr. med. Michael Bär
Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten
Zusatzbezeichnung: Dermatohistologie
Ambulante Operationen*
Hautkrebs-Screening*
Sprechstunden
Montag
9 - 15 Uhr
Dienstag
9 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mittwoch
Operationstag, keine Sprechstunde
Donnerstag
9 -13 Uhr und 14 - 17 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Samstag
nur nach Vereinbarung
Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung.
Ambulante Operationen
Mittwoch nur nach Vereinbarung.

Dr. med. Michael Bär
Facharzt für Haut- & Geschlechtskrankheiten

Sprechstunden
Montag
9 - 15 Uhr
Dienstag
9 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mittwoch
Operationstag, keine Sprechstunde
Donnerstag
9 -13 Uhr und 14 - 17 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Samstag
nur nach Vereinbarung
Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung.
Ambulante Operationen
Mittwoch nur nach Vereinbarung.
Praxisschwerpunkt und Organisatorische Hinweise
Praxisschwerpunkt
Der fachliche Schwerpunkt meiner Praxis liegt in der Diagnostik und Behandlung von Hauttumoren einschließlich ambulanter Operationen, feingeweblicher Untersuchung, Hautkrebs-Screening sowie Nachsorgeuntersuchungen nach Hautkrebserkrankungen.
Organisatorische Hinweise
Wir empfehlen Ihnen, uns zur kurzfristigen Abklärung medizinisch bedrohlicher Erkrankungen, insbesondere z.B. zur Abklärung eines bösartigen Hauttumors oder im Falle einer vorhandenen Überweisung zur Allergietestung persönlich in der Praxis zu kontaktieren. Wenn Sie einen längerfristig planbaren Termin z.B. zur Hautkrebsvorsorge vereinbaren möchten, rufen Sie uns bitte während unserer Sprechzeiten an oder melden Sie sich ebenfalls perönlich in unserer Praxis.
Da in der Region Ostsachsen derzeit einige Hautarztsitze nicht besetzt sind und gleichwohl auch unsere Aufnahmekapazität natürliche Grenzen hat, ist bei uns wie in anderen Praxen eine Priorisierung der fachärztlichen Inanspruchnahme nach medizinischer Bedrohlichkeit – nicht nach subjektiver Dringlichkeit – geboten. Wir möchten Sie daher höflich um Ihr Verständnis bitten, dass wir derzeit leider nicht alle Patienten mit umgehendem Abklärungswunsch berücksichtigen und auch nicht alle Patienten zur fortwährenden Dauerbehandlung übernehmen können.
Team
- Studium der Humanmedizin in Gießen und Dresden 1998-2005
- Facharztausbildung an der Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Med. Fakultät Carl Gustav Carus in Dresden 2005-2009
- Leitender Oberarzt der Hautklinik, Städtisches Klinikum Görlitz 2009-2011
- Zusatzbezeichnung Dermatohistologie 2011
- Oberarzt für Dermatohistologie am Institut für Pathologie, Städtisches Klinikum Görlitz 2011-2012
- Niederlassung in Bautzen 2012
- Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Dermatochirurgie e.V., der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie
- Diverse Dozententätigkeiten sowie nationale und internationale Publikationen 2006-2012
Ambulante Operationen
- Operative Entfernung bösartiger oder krebsverdächtiger Hauttumoren incl. feingeweblicher Schnittrandkontrolle, insbesondere auch im Gesichtsbereich (z.B. Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom, schwarzer Hautkrebs/Melanom)
- Mehrzeitiges Vorgehen (v.a. bei Tumoren im Gesichtsbereich), d.h. operativer Verschluss des bei der Tumorentfernung entstandenen Hautdefektes erst nach feingeweblichem Nachweis vollständig tumorfreier Schnittränder („montags raus – mittwochs zu“). Sollten sich weiterhin Tumorbestandteile im Schnittrand nachweisen lassen, kann erforderlichenfalls gezielt und unter weitgehender Schonung des umliegenden gesunden Gewebes nachgeschnitten werden. Dieses Verfahren kommt insbesondere bei bösartigen oder wiederkehrenden Tumoren im Gesichtsbereich in Frage.
- Defektverschluss incl. plastischer Rekonstruktion: Bei der Hautverschiebung werden Hautreserven aus benachbarten Hautarealen durch möglichst ästhetische Schnittführung mobilisiert und in den nach Tumorentfernung entstandenen Defekt geschoben, gedreht oder geschwenkt. Bei größeren Defekten kann auch eine Hautverpflanzung erforderlich werden.
- Operative Entfernung gutartiger Hauttumoren (z.B. harmlose Leberflecken, Alterswarzen, Fibrome, Lipome, Zysten; mit Ausnahme etwa größerer Zysten handelt es sich überwiegend um kostenpflichtige privatärztliche Wunschleistungen – gerne erstelle ich Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag)
- Hautgewebeprobeentnahme (Biopsie)
Hinweis: Nicht zu meinem operativen Spektrum gehört die Chirurgie des Nagelapparates einschließlich operativer Behandlung eingewachsener Fußnägel!
Hautkrebs-Screening
Gesetzliches Hautkrebs-Screening
Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Kalenderjahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Sichtuntersuchung mit dem bloßen Auge). Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hautkrebsvorsorge derzeit auch schon früher (AOK Plus Sachsen ab 14, Techniker ab 15, Audi BKK ab 15, Hanseatische ab 18). Dies ist medizinisch sinnvoll, da gerade ab der Pubertät mit einer Zunahme und Veränderung von Leberflecken zu rechnen ist. Eine auflichtmikroskopische Feindiagnostik ist mit u.g. Ausnahmen derzeit explizit kein Vertragsbestandteil des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings!
Privatärztliches Hautkrebs-Screening
Wie oft sollte ich mich untersuchen lassen?
Bonussystem Ihrer Krankenkasse
Auflichtmikroskopische Feindiagnostik
Unterscheidung harmloser Leberflecken von gefährlichem schwarzem Hautkrebs
Tumornachsorge & Dermatohistologie
Nachsorge nach Hautkrebserkrankungen
Nach Operation oder Strahlentherapie eines bösartigen Hauttumors wird eine mehrjährige regelmäßige, zunächst engermaschige Nachsorgeuntersuchung angeraten. Hierzu erhalten Sie von mir einen individuellen Nachsorgeplan. Nach Vorliegen einer Hautkrebserkrankung ist von einem erhöhten Risiko für weitere bösartige Hauttumoren auszugehen. Durch frühzeitige Erkennung im Rahmen der Nachsorge kann das Ausmaß einer dann evtl. erneut erforderlichen operativen Entfernung begrenzt und somit die Prognose verbessert werden.
Dermatohistologie
Die Dermatohistologie beinhaltet die feingewebliche mikroskopische Untersuchung des entnommenen Hautgewebes, die nicht zuletzt aus Gründen meiner und Ihrer rechtlichen Absicherung grundsätzlich bei jedem entnommenen Gewebe (d.h. auch nach operativer Entfernung im Rahmen privatärztlicher Wunschleistungen) durch mich durchgeführt wird. Darüber hinaus stellt die feingewebliche Untersuchung auch bei zahlreichen anderen, z.B. entzündlichen Hauterkrankungen einen wichtigen diagnostischen Baustein dar.



Privatärztliche Wunschleistungen
Weitere Leistungen
Allergietestungen
Hyposensibilisierungen
Allgemeine Dermatologie
Grippe-Schutzimpfungen
UV-Lichttherapie
Hinweise
Für mehr Informationen bitte jeweils auf das + klicken
Termine & Patientenreihenfolge
Aus organisatorischen Gründen werden nicht immer alle Patienten in der Reihenfolge der Anmeldung aufgerufen. Durch unvorhersehbare aufwändigere Beratungen oder Behandlungen Ihrer Vorpatienten kann es grundsätzlich zu Verzögerungen kommen. Die Uhrzeit Ihres Termins versteht sich daher als Richtzeit. Wir bemühen uns selbstverständlich, Ihre Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Ein kurzer Blick bei begleitenden Angehörigen oder auf mitgebrachte Fotos …
Ich möchte Sie höflich darauf hinweisen, dass auch eine kurze Beratung oder „ein kurzer Blick“ bei Angehörigen oder anderen Begleitpersonen eine entgeltpflichtige ärztliche Leistung darstellt, welche ausschließlich mit gültiger elektronischer Gesundheitskarte oder auf Privatrechnung möglich ist. Eine Diagnosestellung oder Beratung nicht anwesender Dritter z.B. an Hand von Schilderungen oder mitgebrachten Fotos oder per Email ist ausgeschlossen.
Zuzahlungsbefreiung
Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann Sie von Zuzahlungen zu Arzneimitteln, die auf Kassenrezept verordnet werden können, befreien. Ein Anspruch auf unentgeltliche Versorgung mit frei verkäuflichen Medikamenten oder gar Hautpflegeprodukten besteht hierdurch jedoch nicht. Die Zuzahlungsbefreiung berechtigt den Arzt auch nicht, frei verkäufliche Medikamente wie z.B. Antipilzmittel oder Hautpflegeprodukte auf Kassenrezept zu verordnen. Ich muss Ihnen daher für die betreffenden Mittel trotz Zuzahlungsbefreiung grundsätzlich Privatrezepte ausstellen.
Wunschüberweisungen / Wunscheinweisungen
Über die medizinische Notwendigkeit einer Überweisung an eine Klinikambulanz befindet ausschließlich der niedergelassene Arzt. Eine Wunschüberweisung kann ich ebenso wie rückwirkende Überweisungen für bereits erfolgte eigenmächtige Vorstellungen in einer Klinikambulanz leider nicht ausstellen. Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung können Sie sich zur etwaigen Zweitmeinung gerne bei einem niedergelassenen Hautarzt Ihrer Wahl vorstellen. Ein Überweisungsschein ist hierfür nicht erforderlich. Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich zu privatärztlichen Bedingungen in einer Klinikambulanz vorzustellen. Über die Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus befindet ebenfalls ausschließlich der niedergelassene Arzt. Hierzu kommen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten in erster Linie die Hautkliniken in Hoyerswerda, Görlitz oder Dresden in Betracht. Wunscheinweisungen insbesondere auch in nicht-schulmedizinisch orientierte Spezialkliniken können von mir auch auf Grund der geltenden verschärften Einweisungsregelungen leider nicht ausgestellt werden.
Krankenfahrt & Krankentransport
Ich bitte um Verständnis, dass ich auf Grund aktueller Regressandrohungen von Seiten der Krankenkassen Krankenfahrten nur bei medizinischer NOTwendigkeit verordnen darf. Eine Krankenfahrt erfolgt grundsätzlich per Taxi oder Mietwagen. Bei erforderlichem Transport mit Rollstuhl einschließlich Umgehung des Treppenaufgangs ist auch aus Sicht der Kostenträger eine Fahrt mit „Liegend-Taxi“ zumutbar; ein fachlich-betreuter Transport mit Krankenwagen ist in meinem Fachgebiet zumeist weder notwendig noch wirtschaftlich und kann dann durch mich auch nicht verordnet werden (d.h. auch dann nicht, wenn Ihr Hausarzt bereits eine solche Verordnung für die Hinfahrt zu meiner Praxis ausgestellt hat!). Eine Krankenfahrt oder -transport ist übrigens nur bei Nachweis der Pflegestufe 3 und höher oder bei Vorlage eines Schwerbeschädigtenausweises mit den Merkzeichen aG, BI, H möglich. Jede verordnete Krankenfahrt steht grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt Ihrer Krankenkasse! Bei entsprechender Mobilitätseinschränkung sollte der Transport daher im Vorfeld auf Initiative des Patienten durch die Krankenkasse schriftlich genehmigt werden (z.B. nach Verordnung durch Ihren Hausarzt für Hin- und Rückfahrt!). Eine rückwirkende Verordnung von eigenmächtig bestellten Krankentransporten ist ausgeschlossen. Für die Organisation der Krankenfahrt sind der Patient oder dessen Angehörige verantwortlich. Eine unzureichende Verfügbarkeit eines geeigneten Mietwagens rechtfertigt keine Verordnung eines unwirtschaftlichen Transportes mit Krankenwagen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen oder Ihre Krankenkasse.
Kontakt
So können Sie uns erreichen:
In der Praxis
Die Hautarztpraxis befindet sich in der Löbauer Straße 17 in Bautzen im Hochparterre einer älteren Villa. Zum Aussteigen können gehbehinderte Patienten gerne direkt bis an die 8-stufige Treppe heranfahren. Aufgrund der eingeschränkten Parkmöglichkeiten (max. 3 Parkplätze an der Hauswand) empfehlen wir die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die nächste Bushaltestelle der Linie 2 befindet sich in ca. 300m Entfernung auf der gegenüber liegenden Straßenseite stadtauswärts (Haltestelle Löbauer Straße / Hegelstraße). In der Regel finden Sie auch ausreichend Parkmöglichkeiten in den nahe gelegenen Seitenstraßen.
Per Telefon 03591-2777140
Per Fax 03591-2777149
Per E-Mail info@hautarztpraxis-baer.de
Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen oder Sie uns telefonisch nicht wie erhofft erreichen können, bitten wir um eine rechtzeitige kurze Nachricht per Email oder Postkarteneinwurf bis spätestens 24 Stunden vorher, damit wir Ihren Termin ggf. noch anderweitig vergeben können.
Die Mailbox wird in der Regel werktäglich abgefragt. Eine betriebsbedingte Verzögerung ist jedoch auf Grund von Praxis-Schließzeiten bzw. der Vielzahl der Anfragen möglich. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns daher bitte persönlich.
Wir bitten um Beachtung, dass wir auch zum Schutz Ihrer Daten per Email ausschließlich organisatorische Anfragen bearbeiten. Eine medizinische Beratung per Email ist ebenso wie eine Begutachtung unaufgefordert angefügten Bildmaterials ausgeschlossen, wir übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung.
Die Nutzung der Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von unaufgefordertem Werbe- und Informationsmaterial oder Spam-Emails wird unter Androhung rechtlicher Konsequenzen hiermit ausdrücklich untersagt.
Ärztliche Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeit
Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich auch außerhalb der angekündigten Sprechzeiten möglich. Bei akuten Komplikationen (Nachblutung) nach operativen Eingriffen in meiner Praxis können Sie uns zur Abstimmung weiterer Maßnahmen unter der mitgegebenen Notfall-Telefonnummer erreichen. Sonstige dringende, nicht notfallmäßige Behandlungen fallen in nachfolgenden Uhrzeiten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes (bundesweit 116 117):
Montag 19 – 7 Uhr
Dienstag 19 – 7 Uhr
Mittwoch 14 – 7 Uhr
Donnerstag 19 – 7 Uhr
Freitag 14 Uhr bis Montag 7 Uhr durchgängig
Feier- oder Brückentage vom Vorabend 19 Uhr bis zum darauffolgenden Werktag 7 Uhr.
Bei Notfällen wählen Sie bitte die ortsunabhängige Rufnummer 112.
Montag
9 - 15 Uhr
Dienstag
9 - 13 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mittwoch
Operationstag, keine Sprechstunde
Donnerstag
9 -13 Uhr und 14 - 17 Uhr
Freitag
nur nach Vereinbarung
Samstag
nur nach Vereinbarung
Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung.
Ambulante Operationen
Mittwoch nur nach Vereinbarung.